Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 26. August 2026

für die Erbringung von Dienstleistungen von Benjamin Baur, Baur IT-Solutions, Pfarrer-Striebel-Weg 3, 88471 Laupheim, E-Mail: hallo@biterp.de(nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.

1.2 Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.

1.3 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.

1.4 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1 Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger Unternehmer folgende Leistungen gegenüber dem Auftraggeber: Bereitstellung des Enterprise-Resource-Planning (kurz ERP) bitERP als Software-as-a-Service (SaaS) oder als selbst betriebene Alternative. Die verfügbaren Module im ERP sind auf der Webseite ersichtlich.

2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber.

2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen.

2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

4. Vergütung

4.1 Es gelten die Preise der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste in der bei der Bestellung angezeigten Zusammenstellung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Abweichende Preise können individualvertraglich vereinbart werden; sie gehen dieser Ziffer vor.

4.2 Abrechnungszeitraum ist der Kalendermonat. Die wiederkehrende Grundvergütung wird zu Beginn des Abrechnungszeitraums im Voraus berechnet. Nutzungsabhängige Positionen — insbesondere die Überschreitung der enthaltenen Nutzerzahl — werden nachträglich für den abgelaufenen Zeitraum berechnet. Eine Rechnung kann daher Positionen mit unterschiedlichen Leistungszeiträumen enthalten; der jeweilige Zeitraum ist bei der einzelnen Position ausgewiesen.

4.3 Bei jährlicher Zahlweise wird die Grundvergütung für das Vertragsjahr im Voraus berechnet. Das Vertragsjahr beginnt am Ersten des Kalendermonats, der auf den Beginn der Zahlungspflicht folgt. Zubuchbare Leistungen (Add-ons) werden auch bei jährlicher Zahlweise monatlich bemessen; der Auftraggeber kann im Kundenbereich wählen, ob sie monatlich oder quartalsweise gebündelt in Rechnung gestellt werden. Die Bündelung betrifft nur die Rechnungsstellung, nicht die Höhe der Vergütung. Eine Leistung wird in keinem Fall später als sechs Monate nach Ablauf ihres Leistungszeitraums berechnet. Unterschreitet die Summe der in einem Quartal angefallenen zubuchbaren Leistungen 25 Euro netto, wird ihre Abrechnung auf das folgende Quartal verschoben, soweit die vorstehende Zusage gewahrt bleibt.

4.4 Angebrochene Zeiträume werden tagesanteilig berechnet. Das gilt für den Zeitraum zwischen dem Beginn der Zahlungspflicht und dem Beginn des ersten vollen Abrechnungszeitraums ebenso wie für Leistungen, die innerhalb eines laufenden Abrechnungszeitraums hinzugebucht werden.

4.5 Werden zubuchbare Leistungen innerhalb eines laufenden Abrechnungszeitraums reduziert oder entfernt, erfolgt für diesen Zeitraum keine Erstattung; die Reduzierung wirkt ab dem folgenden Abrechnungszeitraum.

4.6 Die Zahlung erfolgt über die bei der Bestellung gewählte und im Kundenbereich hinterlegte Zahlungsart. Bei Zahlung auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Wurde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, erfolgt der Einzug am 14. Tag des Kalendermonats, in dem die Rechnung gestellt wird; fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, am nächstfolgenden Bankarbeitstag.

4.7 Der Auftragnehmer stellt die Rechnung elektronisch bereit. Erfolgt die Zahlung im SEPA-Lastschriftverfahren, kündigt er den Einzug darin an (Vorabankündigung); die Rechnung weist dazu Betrag, Fälligkeitstag, Mandatsreferenz und Gläubiger-Identifikationsnummer aus. Die Frist für die Vorabankündigung wird auf fünf Kalendertage vor dem Fälligkeitstag verkürzt.

4.8 Mit Eintritt der Fälligkeit nach Ziffer 4.6 kommt der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB); bei Zahlung im SEPA-Lastschriftverfahren tritt Verzug ein, wenn der Einzug aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund fehlschlägt. Der Auftragnehmer kann für die Dauer des Verzugs Zinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB verlangen; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. Die Kosten einer vom Auftraggeber zu vertretenden Rücklastschrift trägt der Auftraggeber. Vor der Geltendmachung von Verzugskosten versendet der Auftragnehmer eine kostenfreie Zahlungserinnerung.

4.9 Gleicht der Auftraggeber eine fällige Rechnung trotz Mahnung nicht aus, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Zugang zur Instanz auszusetzen. Die Aussetzung wird zuvor in Textform angekündigt unter Angabe des offenen Betrags und des Zeitpunkts. Während der Aussetzung bleiben die Daten des Auftraggebers erhalten; nach Ausgleich des Rückstands wird der Zugang unverzüglich wiederhergestellt. Die Vergütungspflicht für den Zeitraum der Aussetzung bleibt unberührt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Ziffer 6.8 bleibt unberührt.

5. Haftung / Freistellung

5.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

5.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

6. Vertragsdauer und Kündigung

6.1 Die Vertragslaufzeit entspricht dem bei der Bestellung gewählten Abrechnungsintervall: bei monatlicher Zahlung ein Monat, bei jährlicher Zahlung zwölf Monate. Sie ist zugleich die Mindestvertragslaufzeit; eine darüber hinausgehende Bindung besteht nicht. Für den Beginn und die Lage der Laufzeit gilt Ziffer 4.2 bzw. 4.3: sie folgt dem Kalendermonat, das Vertragsjahr beginnt am Ersten des Monats, der auf den Beginn der Zahlungspflicht folgt.

6.2 Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um eine weitere Laufzeit derselben Länge.

6.3 Die ordentliche Kündigung ist ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich; sie wird zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit wirksam. Bei jährlicher Zahlung ist das das Ende des laufenden Vertragsjahres, unabhängig davon, wann die Kündigung erklärt wird.

6.4 Bereits im Voraus gezahlte Entgelte für die laufende Laufzeit werden nicht erstattet. Nutzungsabhängige und nachschüssig abgerechnete Positionen werden mit einer Schlussrechnung abgerechnet. Die Leistung steht dem Kunden bis zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit uneingeschränkt zur Verfügung.

6.5 Die Kündigung erfolgt über das Kundenportal und bedarf keiner besonderen Form. Bis zu ihrem Wirksamwerden kann sie dort zurückgenommen werden; der Vertrag läuft dann unverändert weiter.

6.6 Für On-Premise-Bereitstellungen gelten dieselben Regelungen.

6.7 Bei individuell vereinbarten Verträgen — insbesondere im Paket Enterprise — gehen die dort getroffenen Regelungen zu Laufzeit und Kündigungsfristen den Absätzen 6.1 bis 6.6 vor.

6.8 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6.9 Der Auftragnehmer hat alle ihm überlassenen Unterlagen und sonstigen Inhalte nach Vertragsbeendigung nach Wahl des Auftraggebers zurückzugeben oder zu vernichten. Der Datenbestand bleibt hierfür 30 Kalendertage ab Vertragsende verfügbar; der Auftragnehmer stellt ihn auf Anforderung in einem gängigen Format bereit oder schaltet die Instanz hierfür befristet frei. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Nach Ablauf der Frist werden die elektronischen Daten gelöscht; Sicherungskopien laufen turnusmäßig aus und werden spätestens 30 Tage nach der Löschung überschrieben. Ausgenommen sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf dessen Verlangen die Löschung in Textform zu bestätigen.

7. Vertraulichkeit und Datenschutz

7.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

7.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.

8.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.

8.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird insbesondere dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.

8.4 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

8.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

9. Informationen zur Verbraucherschlichtung

Der Anbieter ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Unsere E-Mail-Adresse entnehmen Sie der Überschrift dieser AGB.

Stand: 26. August 2026